Allgemeine Geschäftsbedingungen von Montinu Stand 2020

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich (per Post, E-Mail) oder telefonisch erfolgen. Sie ist verbindlich. Mit der schriftlichen Bestätigung von uns als Veranstalter entsteht ein bindender Teilnehmervertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Werden von einer Person gleichzeitig mehrere Teilnehmer angemeldet haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt.

2. Zahlung

Die Buchung wird mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns für Sie und uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig mit der Anmeldebestätigung zugesendeten Rechnung ist eine Anzahlung von 20 % des Rechungsbetrages fällig. Der Restbetrag wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart. Besteht keine Vereinbarung, ist der Restbetrag bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Bei nicht einhalten der Zahlungsfälligkeiten sind wir berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten zu belasten.

3. Preise

Die Preise umfassen nur die jeweils angegebenen Leistungen und verstehen sich pro Person.

4. Mindestteilnehmer Zahl

Führungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, sind wir berechtigt, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückzutreten. Der bereits eingezahlte Betrag wird in voller Höhe rückerstattet. Sollten Sie dennoch auf ein zustande kommen der Veranstaltung bestehen, kommt ein neuer Vertrag mit neu errechnenden Preisen zustande. Sind Sie mit dem neuen Vertrag einverstanden, kann auf dessen Basis die Veranstaltung durchgeführt werden. Wir sind jedoch bemüht auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die geplante Veranstaltung durchzuführen, sofern es für uns wirtschaftlich vertretbar ist.

5. Wechsel in der Person des Teilnehmers

Können Sie, aus welchem Grund auch immer, die Veranstaltung nicht machen, können Sie das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Person auf der das Vertragsverhältnis übertragen wird muss jedoch alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllen und die Übertragung muss uns innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Ein Ablehnen der Übertragung durch uns ist aber jedenfalls möglich.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer

Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Dies sollte aufgrund der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes fallen folgende Rücktrittskosten an:

bei Rücktritt bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn entsteht nur eine Bearbeitungsgebühr von 55,– Euro pro Person.

  • 30.–21. Tag vor Veranstaltungsantritt: 10%

  • 20.-15. Tage vor Veranstaltungsantritt: 50%

  • 14.-01. Tag vor Veranstaltungsantritt: 100%

  • am Tag des Veranstaltungbeginns oder bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100%

Verlässt ein Teilnehmer die Gruppe vorzeitig, aus welchen Gründen auch immer, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Weiteres sind die Rücktrittskosten der vom Veranstalter für Sie reservierten Unterkünfte zu entrichten.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

Wenn Sie die Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters/Tourenführers nachhaltig stören, die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen nicht erfüllen und dadurch die geplante Durchführung der Veranstaltung gefährden, oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten. Die Kosten werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Erfolgt ein Rücktritt unsererseits aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss hatten und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, so können wir als Veranstalter ebenfalls die Veranstaltung stornieren, ohne jeglichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt zu sein. Zu derartigen Ereignissen zählen z. B. ungünstige Bedingungen, staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Pandemien usw. In einem solchen Fall werden die Kosten abzüglich unseres Verwaltungsaufwandes rückerstattet.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden einzelne Leistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden aus Gründen, die Ihnen selbst zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) nicht in Anspruch genommen, so gibt es keinerlei Anspruch auf eine anteilsmäßige Kostenrückerstattung. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellte Erfolge für das abschließen der geplanten Veranstaltung geben.

Durch Ihre Anmeldung erkennen Sie die Risiken des Gebirges (z.B. Absturzgefahr, Stein- und Eisschlag, Lawinen, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.) an, das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch einen Tourenführer nicht vollkommen reduziert u. ausgeschlossen werden kann.

Auch ist zu beachten das im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so das auch kleine Verletzungen und Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung und realistischer Selbsteinschätzung im Bezug auf die in der Veranstaltung angeführten Teilnehmervoraussetzungen, welche Bestandteil des Vertrages sind, gefordert.

9. Voraussetzungen

Sie müssen die in der Veranstaltung angegebenen Voraussetzungen (z.B. Fitness, Gesundheit etc.) erfüllen. Werden diese nicht erfüllt sind wir berechtigt, Sie ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Sie sind dazu verpflichtet, die Anweisungen des Tourenführers zu befolgen. Werde die Anweisungen missachtet oder durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährdet, kann der Tourenführer Sie von der weiteren Teilnahme ausschließen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht Rückerstattet. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Tourenführer behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet sind, der Gesundheitszustand oder die benötigte Fitness für die geplante Veranstaltung bedenklich sind.

10. Versicherung

Eine entsprechende Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung (Einschluss von Hochgebirgsrisiko, Bergungs- und Rettungskosten), sowie eine Reiserücktrittsversicherung. Eine Alpenvereinsmitgliedschaft oder eine Mitgliedschaft bei den Naturfreunden beinhalten meistens Bergungskosten im alpinen Raum.

11. Haftung

Der Tourenführer kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren. Der Teilnehmer nimmt das naturgegebene Restrisiko (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) des Bergwanderns in Kauf, welches trotz sorgfältiger und umsichtiger Führung verbleibt. Durch die Buchung werden diese Gefahren anerkannt und der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatz und ähnlichen Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter und dem Tourenführer. Wir als Veranstalter haften nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne Verschulden des Veranstalters oder eines Fachpersonals des Veranstalters verursacht worden sind. Für Eigenmächtigkeiten der Teilnehmer und Nichtbefolgung der Anweisungen übernimmt der Veranstalter und der Tourenführer keine Haftung!

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand ist Bruck an der Mur oder Liezen. Es wird österreichisches Recht vereinbart, sodass der Vertrag per Rechtswahl österreichischem Recht unterliegt.

13. Schwierigkeitsbewertung

Wir versuchen unsere Veranstaltungen so gut wie möglich zu bewerten. Trotzdem kann durch Witterungseinflüsse und Tagesverfassung eine Bergtour leichter oder schwerer wirken. Zusätzlich sind bei jeder Bergtour die üblichen Aufstiegszeiten oder der Höhenunterschied bei normalen Verhältnissen angegeben. Trotzdem appellieren wir nochmals Ihre Verfassung objektiv zu beurteilen und keine Bergtour an Ihrem persönlichen Limit zu buchen, da sich der Spaß sicherlich in Grenzen halten und kein Spielraum vorhanden sein wird. Ihre individuelle Vorbereitung ist das A und O jeder Bergtour, darum gewöhnen Sie Ihren Körper langsam an die bevorstehende Tour. Trainieren Sie ausreichend Ausdauer kombiniert mit einer Höhenanpassung und Ihrer Traumtour steht nichts mehr im Wege.

14. Allgemeine Informationen

Wetter

Das Wandern ist eine Sportart, die ganz entscheidend vom Wetter (Regen, Schneefall und Sturm) geprägt wird. Die Planung unserer Veranstaltungen erfolgt auf Grundlagen der verfügbaren Wetterberichte. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Wetterprognosen für die Gebirgsregionen nicht immer zutreffend sind. Vorhersagen sind oft nur mit starken Einschränkungen möglich. Als Bergsportler müssen wir auch ganz bewusst zu Regen, Schneefall und Sturm stehen. Wer nicht bereit ist, das Wetterrisiko und all seinen Auswirkungen auf das ausgeschriebene Programm in Kauf zu nehmen, wird vermutlich auf Dauer im Gebirge keine Freude haben.

14.2 Grundlegendes zum Freizeitsport im Gebirge:

Wir planen unsere Veranstaltungen nach bestem Wissen und Gewissen. Aufgrund des Umfeldes Gebirge bleibt jedoch immer ein Restrisiko, dessen Gefahren, Unwägbarkeiten und Unfallrisiken manchmal nicht beeinflusst werden können. Es wird vom Veranstalter/Tourenführer die größtmögliche Sicherheit bei bestmöglicher Durchführung der Veranstaltung angestrebt. Ein gewisses Maß an Eigenverantwortung und Umsicht von Seiten des Teilnehmers ist dabei jedoch unerlässlich. Aufgrund der geschilderten Problematik im Gebirge behalten sich der Veranstalter, und der Durchführende vor Ort, eine Anpassung des geplanten Programms an bestehende Verhältnisse vor. Um das bestmögliche Know-How zu gewährleisten, werden alle Veranstaltungen ausschließlich von staatlich geprüften Bergwanderführer und/oder Berg-und Skiführern durchgeführt.

14.3 Foto- und Filmmaterial

Während der Veranstaltung entstandenes Foto- und Filmmaterial können vom Veranstalter zu Werbezwecken verwendet werden.

14.4 Verlinkte Webseiten

Wir übernehmen keine Haftung über den Inhalt externer, verlinkter Webseiten. Für Inhalte die nicht auf dieser Webseite sind, sind ausschließlich die jeweiligen Webseitenbetreiber verantwortlich.